Gefährden Solaranlagen auf Ackerflächen unsere Ernährungssicherung?
Nein. Auch wir sehen Boden als ein begrenztes und wertvolles Gut und daher sollte er effizient und schonend behandelt werden.
Deutschland hat eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 16,7 Mio. ha. Auch eine Verdoppelung von Photovoltaik in Deutschland auf rein landwirtschaftlichen Flächen würde nur ca. 0,3 % dieser Flächen bedürfen (50GW ~ 50.000 ha).
Damit ließen sich ca. 20 Mio. Elektroautos betreiben (~2.250kWh/a) oder der Anteil Solarstrom von ca. 7,5 % auf ca. 15 % an der Stromerzeugung erhöhen.
Im Vergleich: Aktuell werden ca. 23 % der Ackerflächen für den Anbau von Energiepflanzen genutzt. Dies beinhaltet 1.500.000 ha Mais für Biogas sowie ca. 520.000 ha Raps für Biodiesel.
Die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Strom ist im Vergleich zu Energiepflanzen um ein Vielfaches effizienter – im Hinblick auf Kosten, Flächenverbrauch und CO₂-Bilanz. Im Vergleich zum Maisanbau produziert die Solaranlage 20-mal mehr Energie pro Hektar als durch Biogas und dies zu vielfach geringeren Kosten der Stromproduktion. Auch Biogas hat bei Nutzung von Rest- und Abfallstoffen und als speicherbares Medium seine Berechtigung. Aber bereits eine geringe Reduzierung bei Energiepflanzen würde für den Ausbau der Solarenergie genügen, im Saldo könnten sogar Flächen eingespart werden.
Der Anteil der Fläche unseres Landes, der für die reine Produktion von Grundnahrungsmitteln genutzt wird, ist gering. Deutschland ist Netto-Exporteur von Fleisch- und Wurstwaren. In Angesicht von 11 Mio Tonnen Lebensmittelabfällen jährlich in Deutschland sind Versorgungsengpässe durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten.
Zur Einordnung: Der Vogtlandkreis umfasst eine Fläche von 141.195 ha, davon landwirtschaftliche Fläche (LN) von ca. 55.000 ha. Die Aufstellfläche für Solarmodule der geplanten Freiflächensolaranlage an der A72 umfasst 90 ha. Damit umfasst das Plangebiet insgesamt nur einen sehr kleinen Teil (<4%) der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Lengenfeld und einen noch kleineren Teil in Bezug auf die verfügbare Agrarfläche zusammen mit den Nachbargemeinden.
Quellen: Fraunhofer-Institut 2024, FNR 2023
Warum wird keine Agri-PV geplant?
Weil diese Anlagen deutlich teurer und nicht immer sinnvoller sind.
Der Begriff Agri-Photovoltaik (Agri-PV) beschreibt die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Neben der Erzeugung von Nahrungs- oder Futtermitteln bzw. nachwachsenden Rohstoffen wird auf der Fläche gleichzeitig Strom mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt. Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche bleibt jedoch vorrangig. Das hat aber die Nachteile, dass die Anlagenbauweise und damit Stromproduktion deutlich teurer ist, auf der Fläche weniger Strom produziert werden kann (größere Reihenabstände) bzw. damit für die gleiche Stromproduktionsmenge mehr Fläche überplant werden müsste und die Bewirtschaftung trotzdem eingeschränkt ist.
Im Bereich des Anbaus von Gemüse oder Beeren, wo ohnehin kleinflächig mit Hand oder Spezialmaschinen gearbeitet wird, erscheinen die Einschränkungen der Bewirtschaftung und Mehrkosten darstellbar. Ansonsten überwiegen die Nachteile. In dem Vorhaben in Lengenfeld überwiegen die Nachteile und deshalb planen wir hier keine Agri-PV Anlage.
Wir haben auch in der aktuell geplanten Bauform gute Erfahrung mit der Beweidung mit Schafen und erlauben somit eine Doppelnutzung. In anderen Ländern erfüllt dies bereits den Standard von Agri-PV.